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Als Yogalehrer_in zu arbeiten, kann viel Freude bereiten und die Möglichkeit bieten, neue Erfahrungen zu sammeln. Dazu ist es allerdings wichtig, auf der „sicheren Seite“ zu sein und die rechtlichen Aspekte des Berufs gut zu kennen – unabhängig davon, ob man hauptberuflich viele Stunden pro Woche, nebenberuflich feste Stunden wöchentlich oder auch nur ein paar mal vertretungsweise unterrichtet.
Das Seminar richtet sich an alle Yogalehr_innen, damit sie in Zukunft – von rechts wegen – entspannt und erfolgreich ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Folgende Themen und Fragen werden im Seminar behandelt:
Arbeitsverhältnis des Berufs „Yogalehrer_in“:
Was bedeutet es, freiberuflich oder angestellt tätig zu sein? Welche rechtlichen Folgen und vor allem Vor- und Nachteile bestehen? Wer kommt für Rentenversicherung oder Krankenversicherung auf? Was bedeutet in diesem Zusammenhang Scheinselbstständigkeit ? Welche Kündigungsfristen gelten? Welche Urlaubsansprüche bestehen? Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus? Was passiert im Krankheitsfall: Endet der Lohnanspruch? Muss der Arbeitgeber im Hauptberuf über die Nebentätigkeit als Yogalehrender unterrichtet werden? Benötige ich seine Zustimmung dafür?
Steuern:
Welche steuerrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten? Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus? Wie hoch ist die Steuerlast, und wer kommt dafür auf? Was bedeutet zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein? Muss jeder Yogalehrende ein Gewerbe anmelden und möglicherweise Gewerbesteuern zahlen?
Versicherungen:
Welches Haftungsrisiko besteht für den Yogalehrenden? Wie sinnvoll ist eine Haftpflichtversicherung ?
Gesundheitsprävention:
Wie funktioniert die Krankenkassenbezuschussung? Was sind Präventionskurse? Wie werden Präventionskurse abgerechnet? Was bedeutet es für den Yogalehrenden, eine Tätigkeit in der Gesundheitsprävention auszuüben ? Was ist hiervon abgegrenzt ein „Heilberuf“? Welche rechtlichen Konsequenzen folgen aus dieser Abgrenzung? Wie verhalte ich mich richtig, ohne die mir rechtlich vorgegebenen Kompetenzen zu überschreiten?
Urheberrechtliche Fragen zur Musiknutzung:
Welche rechtliche Folgen entstehen bei der Verwendung von Musik im Yogaunterricht? Wer muss GEMA- und GEZ-Gebühren bezahlen?
Das Seminar wird im Referatsstil gehalten, wobei ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um auf Fragen der Teilnehmer_innen einzugehen.
Hinweis: Fragen zur Unternehmensgründung im Zusammenhang mit der Eröffnung eines eigenen Yogastudios sind nicht Inhalt dieses Workshops und müssen daher an anderer Stelle beantwortet werden. Bei Bedarf sprechen Sie die Referentin bitte gesondert an.
Referentin: Daniela Palme Rechtsanwältin & Yogalehrerin Tel. 0049/69/945034-0 Mail. Palme@anwaltsbuerofrankfurt.de Web. http://www.daniela-palme.de/
Kosten: € 49,- pro Person
Verbindliche Anmeldung unbedingt per E-Mail und Vorabüberweisung bis zum 01. Juni erforderlich. Die Platzzahl ist auf 20 Personen begrenzt
Kursort und Anmeldung:
yogaklub Renata Iorio 069-36 60 46 14 0178-97 79 142 info@yogaklub.de www.yogaklub.de
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